von Jen Faßbender
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07 Jan., 2022
Jeder Arbeitnehmer kennt sie: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) - „der gelbe Schein“ den man vom Arzt bekommt, wenn man krank ist. Was aber viele dabei nicht bedenken: Nicht jede Krankheit führt zu einer AU und nicht jeder AU liegt eine Krankheit mit Fieber und Husten zugrunde. Akne, zum Beispiel, ist eine Krankheit, die einer ärztlichen Behandlung bedarf. Sie führt allerdings nicht dazu, dass man nicht im Büro arbeiten kann. Anders sieht es bei Depressionen aus: man hat kein Fieber und kann sich bewegen, aber man ist dennoch nicht arbeitsfähig. Jedenfalls nicht zu hundert Prozent. Was viele, die mal in irgendeiner Form mit Depressionen in Berührung gekommen sind, wissen ist, dass besonders dann ein geregelter Tagesablauf wichtig für das Wohlbefinden der betroffenen Person ist. Auch wenn man also keine volle Leistung über acht Stunden bringen kann, heißt es nicht, dass man nicht eventuell zwei oder drei Stunden arbeiten könnte. Voraussetzung ist natürlich, dass die Arbeit nicht auch Grund der Erkrankung ist. Wenn also eine depressive Person gerne arbeiten möchte, aber es einfach nicht schafft, über mehrere Stunden Leistung zu bringen, sollte es dieser Person nicht ermöglicht werden, gemindert arbeiten zu gehen? Zuletzt wurde über die Möglichkeit einer Arbeitsminderungsbescheinigung, beziehungsweise einem Teilzeit-Attest, in Deutschland 2018 überlegt. Wir können uns darauf einigen, dass sich viele Dinge geändert haben und es sich löhnen würde, das Thema erneut aufzugreifen. Denn verschiedene Statistiken zeigen, dass seit Start der Pandemie die Krankmeldungen zwar zurückgegangen sind – jedoch Krankmeldungen aufgrund von psychischen Erkrankungen zugenommen haben (264,6 gemeldete Tage auf 100 Versicherte bei der DAK). Was denkt ihr darüber? Lasst es uns gerne in den Kommentaren wissen.