Spare durch den Wechsel Deiner gesetzlichen Krankenkasse: Fitnessstudio oder Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive!


In diesem Artikel erläutere ich Dir, wie Du durch einen einfachen und risikolosen Wechsel Deiner AOK, DAK oder TK Geld von Deiner Krankenkasse bekommst um das dann für Dein Fitnessstudio oder Deine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu nutzen. In unseren FAQ erfährst Du, wie der Wechsel funktioniert und wie Du dann an Deinen Bonus kommst. Solltest Du keine Lust haben, dies alles zu lesen - schreib uns einfach, wir erklären Dir das kurz und bündig. Für alle anderen, die sich Informieren wollen - Schreibt uns gerne eine Email oder kommt direkt in den WhatsApp-Chat.   



Wer ist überhaupt Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse


In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung ein zentraler Bestandteil des Gesundheitssystems. Die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung betrifft mehrere Bevölkerungsgruppen:


  1. Angestellte: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) liegt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt.
  2. Auszubildende: Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, fallen ebenfalls unter die Pflichtversicherung.
  3. Rentner: Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert waren.
  4. Studenten: Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind bis zu einem bestimmten Alter (in der Regel bis zum 30. Lebensjahr) pflichtversichert. Danach oder bei Überschreiten einer bestimmten Semesterzahl müssen sie sich anderweitig versichern.
  5. Arbeitslose: Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, sind in der Regel über die Bundesagentur für Arbeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
  6. Geringfügig Beschäftigte: Geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobber), die kein weiteres Einkommen haben, sind ebenfalls gesetzlich krankenversichert. Bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze werden sie regulär versicherungspflichtig.
  7. Selbstständige und Freiberufler: Für Selbstständige und Freiberufler gibt es besondere Regelungen. Seit 2019 haben sie leichteren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, und es gelten unter bestimmten Umständen Versicherungspflichten.
  8. Personen ohne Einkommen: Personen ohne eigenes Einkommen, wie beispielsweise Hausfrauen und -männer oder Lebenspartner, können unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden.


Es gibt auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die je nach individueller Situation zu prüfen sind. Zum Beispiel können sich Personen, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern oder sich privat versichern.


Beitragsbemessungsgrenze vs. Jahresarbeitsentgeltgrenze:


Beitragsbemessungsgrenze:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des monatlichen oder jährlichen Bruttoeinkommens, der zur Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) herangezogen wird. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
  • Für 2024 liegt diese Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.175 Euro pro Monat (62.100 Euro jährlich).


Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze):

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch bekannt als Versicherungspflichtgrenze, ist der Mindestjahresverdienst, ab dem Arbeitnehmer sich privat krankenversichern können. Wer weniger verdient, ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
  • Diese Grenze liegt deutlich höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Für das Jahr 2023 beträgt sie 64.350 Euro.
  • Überschreitet das Einkommen eines Arbeitnehmers diese Grenze, kann er wählen, ob er in der GKV bleibt (als freiwilliges Mitglied) oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechselt.


Zusammenfassend dient die Beitragsbemessungsgrenze dazu, die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung zu begrenzen, während die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab wann man sich privat versichern darf.


Beitragssatz, Beitragshöchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse für Angestellte,

Selbstständige bzw. freiwillige Mitglieder


Für das Jahr 2024 sind die Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland wie folgt festgelegt:

  • Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6%.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist auf 1,7% festgelegt.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.175 Euro monatlich bzw. 62.100 Euro jährlich.


Auf Basis dieser Werte ergibt sich der maximale monatliche Beitrag in der GKV. Für kinderlose Versicherte über 23 Jahre mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt dieser Höchstbeitrag inklusive Pflegeversicherung bei 1.050,53 Euro.


Für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld und ohne Kinder beträgt der Höchstbeitrag 1.019,48 Euro. Mit zunehmender Kinderzahl verringert sich dieser Beitrag geringfügig.


Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beträge die Obergrenze darstellen, die von Personen mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen sind. Der tatsächlich zu zahlende Beitrag kann niedriger sein, abhängig vom individuellen Einkommen.


Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 - Ab welchem Einkommen bin ich freiwilliges Mitglied

einer gesetzlichen Krankenkasse


Für das Jahr 2024 wurde die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) in Deutschland auf 69.300 Euro festgelegt. Das bedeutet, dass Beschäftigte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind und sich privat krankenversichern können.

Es gibt jedoch eine spezielle Regelung, die sogenannte "besondere Versicherungspflichtgrenze", die für Personen gilt, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren. Für diese Gruppe liegt die JAE-Grenze für das Jahr 2024 bei 62.100 Euro.

Diese Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind wichtige Kennzahlen im deutschen Sozialversicherungssystem, da sie bestimmen, wer sich privat krankenversichern darf und wer gesetzlich versichert bleiben muss. Sie werden jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland.


Auch stille Mitglieder im Fitnessstudios werden belohnt 


Bis hier hin hast Du viel über die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge Deiner gesetzlichen Krankenkasse gelesen. Der Markt ist immer noch sehr unübersichtlich - eine Stärke von uns ist es, komplizierte Sachverhalte, einfach für Dich darzustellen. Ähnlich wie im Bereich der privaten Krankenzusatz- und Krankenvollversicherung, haben wir auch die Möglichkeit, Deine gesetzliche Kasse zu vergleichen. Dein Vorteil: Es gibt im System der gesetzlichen Krankenkasse keine Gesundheitsprüfung - die Kassen haben einen sog. "Kontrahierungszwang". Also kannst Du auch Deine Kasse wechseln, wenn Du Vorerkrankungen hast.


Einer unserer Kooperationspartner im Bereich der gesetzliche

Krankenkasse bietet Dir folgende Bonuszahlungen an: 


Bis zu 500 EUR


- für Dein Fitnessstudio

- für Deine Berufsunfähigkeitsversicherung (gilt auch für bereits bestehende Verträge)

- 500 EUR für Deine "Schwere-Krankheiten-Absicherung" (gilt auch für bereits bestehende Verträge)


Bis zu 150 EUR


- für Deine Zahnzusatzversicherung

- für Deine Unfallversicherung

- für Deine Grundfähigkeitsversicherung



Eine aktuelle Übersicht haben wir vorliegen und können Dir diese auf Anfrage zusenden. Für einen Überblick kannst Du auch gerne

einen Blick auf unseren  Krankenkassenvergleich  werfen - hier sind alle deutschen Krankenkassen zu finden.






 


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